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   VG Wiesbaden, 29.05.2020 - 3 L 2319/18.WI   

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VG Wiesbaden, 29.05.2020 - 3 L 2319/18.WI (https://dejure.org/2020,16875)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 29.05.2020 - 3 L 2319/18.WI (https://dejure.org/2020,16875)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 29. Mai 2020 - 3 L 2319/18.WI (https://dejure.org/2020,16875)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 33 GG
    Konkurrentenstreit; Dienstposten Finanzamtsvorsteher; Fehlerhafte Auswahlerwägungen auf der Grundlage eines unrichtigen Sachverhalts;Fehlerhafte Anlassbeurteilung mangels hinreichender Tatsachenkenntnis/Fehler eines Beurteilungsbeitrages für einen wesentlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.05.2020 - 3 L 2319/18
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO im Konkurrentenstreitverfahren setzt voraus, dass im Rahmen eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -) hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass durch den in Aussicht genommenen Vollzug der Auswahlentscheidung in rechtswidriger Weise in die Rechte der Antragstellerin eingegriffen wird.

    Bei der Beurteilung dieser Frage ist es im Hinblick auf den dem Dienstherrn bei der Auswahlentscheidung zustehenden Beurteilungs- und Ermessensspielraum grundsätzlich nicht Aufgabe des Gerichts, den besser geeigneten Bewerber zu bestimmen und eine eigene Prognose der Erfolgsaussichten der Bewerbung vorzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rdnr. 13, 16).

  • VGH Hessen, 16.04.2020 - 1 B 2734/18

    Bestenauslese und Assessment-Center

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.05.2020 - 3 L 2319/18
    Als leistungsbezogene Erkenntnisquellen kommen frühere dienstliche Beurteilungen unter dem Blickwinkel der Kontinuität und der (prognostischen) Entwicklung des Leistungsbildes der Bewerber in Betracht, aber auch in einem sog. nichtkonstitutiven (fakultativen) Anforderungsprofil enthaltene Qualifikationserwartungen des Dienstherrn, die zudem an Erfordernisse des zu vergebenden konkreten Dienstpostens anknüpfen können (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16.04.2020 - 1 B 2734/18 -).

    Erst wenn sowohl nach den aktuellen dienstlichen Beurteilungen (erste Ebene) als auch nach der im jeweiligen Einzelfall auf Grund einer Ermessensentscheidung erfolgten Heranziehung bestimmter leistungsbezogener Erkenntnisquellen (zweite Ebene) ein qualifikatorischer Patt verbleibt, darf der Dienstherr bei der Auswahlentscheidung auf nicht leistungsbezogene Hilfskriterien (dritte Ebene) zurückgreifen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16.04.2020 - 1 B 2734/18 - m.w.N.).

  • VG Wiesbaden, 08.07.2019 - 3 L 6052/17

    Schulfachliches Überprüfungsverfahren

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.05.2020 - 3 L 2319/18
    Beurteilungsunterschiede in den Einzelmerkmalen von einem Punkt in einem 17-Punkte-System, das den sieben Notenstufen des Gesamturteils zugeordnet wird, sind nach Auffassung der Kammer jedenfalls nicht als signifikanter Bewertungsvorsprung anzusehen (vgl. bereits zu einem 13-Punkte-System VG Wiesbaden, Beschluss vom 08.07.2019 - 3 L 6052/17.WI - vgl. auch zu einem 15-Punkte-System Hess. VGH, Beschluss vom 16.05.1995 - 1 TG 772/95 - siehe anders Hess. VGH Beschluss vom 23.09.1997 - 1 TG 2512/97 -).
  • BVerfG, 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.05.2020 - 3 L 2319/18
    Die Chancen eines Antragstellers auf Auswahl in einem erneuten Auswahlverfahren können demnach auch dann noch offen sein, wenn mehr für die Auswahl des Konkurrenten spricht (BVerfG, Beschluss vom 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15 -, juris Rdnr. 20).
  • VGH Hessen, 19.12.2018 - 1 B 1165/18

    Schriftliche Beurteilungsbeiträge

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.05.2020 - 3 L 2319/18
    Damit hat sie die Plausibilität der Bewertung des Einzelmerkmals "Belastbarkeit" substantiiert in Zweifel gezogen (vgl. zu der Wechselbeziehung zwischen der Plausibilisierung und der Darlegung von Zweifeln an der Richtigkeit der Werturteile Hess. VGH, Beschluss vom 19.12.2018 - 1 B 1165/18 -, juris m.w.N.).
  • VGH Hessen, 20.06.2014 - 1 E 970/14

    Streitwert in beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.05.2020 - 3 L 2319/18
    Hiervon ist nach der Rechtsprechung des Hess. VGH (vgl. Beschluss vom 20.06.2014 - 1 E 970/14 -) ein Viertel anzusetzen.
  • VGH Hessen, 16.05.1995 - 1 TG 772/95

    Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung - "im wesentlichen gleiche" Bewerber;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.05.2020 - 3 L 2319/18
    Beurteilungsunterschiede in den Einzelmerkmalen von einem Punkt in einem 17-Punkte-System, das den sieben Notenstufen des Gesamturteils zugeordnet wird, sind nach Auffassung der Kammer jedenfalls nicht als signifikanter Bewertungsvorsprung anzusehen (vgl. bereits zu einem 13-Punkte-System VG Wiesbaden, Beschluss vom 08.07.2019 - 3 L 6052/17.WI - vgl. auch zu einem 15-Punkte-System Hess. VGH, Beschluss vom 16.05.1995 - 1 TG 772/95 - siehe anders Hess. VGH Beschluss vom 23.09.1997 - 1 TG 2512/97 -).
  • VGH Hessen, 18.04.2017 - 1 B 2927/16

    Bewerbung um eine Beförderungsstelle

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.05.2020 - 3 L 2319/18
    Dies gilt auch für Fälle, in denen es zunächst um die Übertragung eines Amtes auf Probe geht (Hess. VGH, Beschluss vom 18.04.2017 - 1 B 2927/16 -).
  • VGH Hessen, 17.01.1995 - 1 TG 1483/94

    Stellenbesetzung: kein Anspruch auf eine einstweilige Anordnung, wenn Bewerbung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.05.2020 - 3 L 2319/18
    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist zulässig, da die Ablehnungsentscheidung des Antragsgegners im Hinblick auf den von der Antragstellerin fristgerecht eingelegten Widerspruch noch nicht bestandskräftig geworden ist (vgl. dazu Hess. VGH, Beschluss vom 17.01.1995 - 1 TG 1483/94 -, HessVGRspr. 1995, 82).
  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus VG Wiesbaden, 29.05.2020 - 3 L 2319/18
    Die Entscheidung des Dienstherrn, bestimmte Einzelfeststellungen zur Begründung eines Qualifikationsvorsprungs heranzuziehen oder ihnen keine Bedeutung beizumessen, ist im Grundsatz deshalb nur dann zu beanstanden, wenn der in diesem Zusammenhang anzuwendende Begriff oder der gesetzliche Rahmen, in dem sich der Dienstherr frei bewegen kann, verkannt worden ist oder wenn von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -, ZBR 2013, 126; OVG NRW vom 09.05.2012 - 1 B 214/12 -, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 14.01.2014 - 2 L 2018/13 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2012 - 1 B 214/12

    Verpflichtung eines Dienstherrn zur Ausschöpfung der jeweiligen Beurteilungen

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2019 - 2 B 11406/18

    Stellenbesetzung; Beförderung eines Beamten auf die Funktionsstelle eines

  • VGH Hessen, 29.01.2016 - 1 B 1511/15
  • VG Kassel, 11.11.2019 - 1 L 1289/19

    Konkurrentenverfahren: Notwendigkeit der statusamtsbezogenen Gesamtnotenbildung;

  • VGH Hessen, 14.06.2018 - 1 B 2345/17

    Beförderung

  • VGH Hessen, 14.07.2016 - 1 B 1419/16
  • VG Wiesbaden, 23.01.2020 - 3 L 2036/18

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der einer Auswahlentscheidung nach Art. 33

  • VG München, 21.11.2019 - M 21a E 19.4739

    Verwendungsbreite als zwingende Anforderung rechtmäßig

  • VGH Hessen, 21.11.2017 - 1 B 1522/17

    Zulässigkeit eines schulfachlichen Überprüfungsverfahrens

  • VGH Hessen, 23.09.2015 - 1 B 707/15

    Beförderung

  • VG Düsseldorf, 14.01.2014 - 2 L 2018/13

    "Inhaltliche Ausschöpfung" dienstlicher Beurteilungen mit demselben Gesamturteil

  • VG Kassel, 13.09.2021 - 1 K 2445/20

    Voreingenommenheit eines Beurteilers

    Der Beurteiler darf von der Heranziehung dieser Erkenntnisquellen nicht deshalb absehen, weil er sich trotz fehlender eigener Anschauung zutraut, den Beamten zutreffend einzuschätzen (BVerwG, Urteil vom 04. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102; so auch in jüngster Zeit Hess. VGH, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 1 B 376/20 - VG Kassel, Beschluss vom 16. Juli 2021 - 1 L 577/21.KS - VG Wiesbaden, Beschluss vom 29. Mai 2020 - 3 L 2319/18.WI -).
  • VG Kassel, 16.07.2021 - 1 L 577/21

    Eine dienstliche Beurteilung darf nicht durch einen statusamtsgleichen Beurteiler

    Kann er die Leistungsbewertung nicht für den vollständigen Beurteilungszeitraum auf seine eigene Anschauung stützen, so hat er, um eine aussagekräftige Tatsachengrundlage für seine Bewertung zu erhalten, Beurteilungsbeiträge oder vorbereitende Stellungnahmen sachkundiger Personen einzuholen oder sich auf andere Art und Weise Kenntnis über die Leistungen des Beamten zu verschaffen (std. Rspr. der Kammer, vgl. Beschluss vom 11. November 2019 - 1 L 1289/19.KS -, juris, vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 1 B 1165/18 -, juris; VG Wiesbaden, Beschluss vom 29. Mai 2020, - 3 L 2319/18.WI -, juris).
  • VG Kassel, 24.07.2023 - 1 K 2010/20

    Einarbeitung eines Beurteilungsbeitrags in eine dienstliche Beurteilung

    Kann er die Leistungsbewertung nicht für den vollständigen Beurteilungszeitraum auf seine eigene Anschauung stützen, so hat er, um eine aussagekräftige Tatsachengrundlage für seine Bewertung zu erhalten, Beurteilungsbeiträge oder vorbereitende Stellungnahmen sachkundiger Personen einzuholen oder sich auf andere Art und Weise Kenntnis über die Leistungen des Beamten zu verschaffen (vgl. VG Kassel, Beschluss vom 11. November 2019, - 1 L 1289/19.KS -, juris; vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 19. Dezember 2018. - 1 B 1165/18 -, juris; VG Wiesbaden, Beschluss vom 29. Mai 2020, - 3 L 2319/18.WI -, juris).
  • VG Kassel, 23.11.2020 - 1 L 700/20

    Regelbeurteilung als zwingende Voraussetzung für eine Beförderungsentscheidung

    Kann er die Leistungsbewertung nicht für den vollständigen Beurteilungszeitraum auf seine eigene Anschauung stützen, so hat er, um eine aussagekräftige Tatsachengrundlage für seine Bewertung zu erhalten, Beurteilungsbeiträge oder vorbereitende Stellungnahmen sachkundiger Personen einzuholen oder sich auf andere Art und Weise Kenntnis über die Leistungen des Beamten zu verschaffen (std. Rspr. der Kammer, vgl. Beschluss vom 11. November 2019 - 1 L 1289/19.KS -, juris, vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 1 B 1165/18 -, juris; VG Wiesbaden, Beschluss vom 29. Mai 2020, - 3 L 2319/18.WI -, juris).
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